**Hinweispflicht des Auftraggebers und Haftungsausschluss**
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
um Schäden bei den auszuführenden Garten- und Landschaftsbauarbeiten zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns vor Beginn der Arbeiten schriftlich und vollständig über alle im Arbeitsbereich befindlichen unter- und oberirdischen Leitungen und Anlagen informieren.
Dazu zählen insbesondere – aber nicht ausschließlich:
* Stromleitungen (z. B. Erdkabel für Beleuchtung, Pumpen oder Steckdosen),
* Wasserleitungen,
* Gasleitungen,
* Telekommunikations- oder Datenleitungen,
* Drainagen oder Bewässerungssysteme,
* sonstige nicht sichtbare Installationen.
Bitte machen Sie die Lage dieser Leitungen durch geeignete Pläne, Skizzen oder Markierungen auf dem Gelände kenntlich.
**Haftungsausschluss:**
Wird eine solche Information nicht, unvollständig oder verspätet erteilt, übernehmen wir keine Haftung für daraus resultierende Schäden an nicht erkennbaren oder nicht gemeldeten unterirdischen Leitungen oder Einrichtungen. Eine Haftung unsererseits ist in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur sicheren Durchführung der Arbeiten.
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